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Stand der Umsetzung der Biodiversitätskonvention in Deutschland Wolf G Kroner, B2Bioworld
Die UN-Naturschutzkonferenz Ende Oktober 2010 im japanischen Nagoya war ein großer und motivierender Erfolg für den internationalen Biodiversitätsschutz. International wurden neue Ziele und eine ambitionierte Strategie für den globalen Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen. Nun gilt es, die Strategie auch national umzusetzen. B2Bioworld hat recherchiert.
Die nächste Runde der Access and benefit-Regelungen wird am Sitz der World Intellectual Property Organization in Genf entschieden. Photo: B2Bioworld 2011
Wirtschaftlich erfolgreich sein und zugleich die Umwelt schützen - diesen Grundsatz legt die Politik bei der nationalen Umsetzung der Biodiversitätskonvention (CBD) zugrunde. Man möchte keine neuen Handelsschranken errichten oder Exportchancen schmälern. Zumal die Natur und damit ein wirkungsvoller Schutz von Ökosystemen nicht an einer Staatsgrenze enden. Auch sollen von der Leitidee des gerechten Vorteilsausgleich gerade jene Staaten profitieren, die reich an Naturschätzen sind, aber arm an Einnahmen. Die Vereinbarungen zum Access and benefit-sharing (ABS) regeln den Zugang und die Nutzung von genetischen Ressourcen. ABS bietet einen soliden Rahmen, innerhalb dessen die CBD-Parteien bzw. Länder und Unternehmen gemeinsam Regelungen entwickeln können, die zum Erhalt und nachhaltigen Gebrauch biologischer Ressourcen beitragen.
ABS-konfome Regelungen sind zum Teil bereits auf lokaler, regionaler und internationaler Ebene umgesetzt. Auf den Philippinen gibt es schon eine CBD-konforme Gesetzgebung. In den USA gibt es ein Nebeneinander von lokalen und nationalen Zahlungspflichten. Wer aus einem US-Nationalpark genetisches Material zu kommerziellen Zwecken entnimmt, der muss dies melden (vgl. www.nbii.gov), genehmigen lassen und bezahlen. Wer sich hingegen außerhalb solcher Gebiete entsprechendes Material aneignet, muss den amerikanischen Staat bislang nicht entschädigen. Kanada und Deutschland verzichten dagegen freiwillig auf Anspruchsregelungen. Wer dort aus einem staatlichen Territorium eine genetische Probe entnimmt und nutzt, der darf dies tun, ohne dafür zu bezahlen. Ausgenommen ist Material, das unter den Artenschutz fällt.
Nach Nagoya bietet sich nun die Chance, diese bereits bestehenden Regelungen aufeinander abzustimmen (*). Darüber hinaus gibt es für Teilbereiche der CBD bereits wirksame Verträge. So kann heute ein Unternehmen genetisches Material ohne Zahlungsverpflichtungen aus internationalen Gewässern nehmen, weil sich die Staatengemeinschaft schon auf einen zwischenstaatlichen Fonds geeinigt hat. Ähnliches gilt für den Bereich pflanzengenetischer Ressourcen (FAO 2009). Hier wurde ein zwischenstaatliches Ausgleichssystem entwickelt. Die CBD sieht dagegen bilaterale Verhandlungen zwischen einem staatlichen Eigner und einem privaten Nutzer vor. Die Vorteile liegen auf der Hand: Nur derjenige muss bezahlen, der sich der Ressource bedient. Der Wert der Entnahme wird fallweise und am Markt bestimmt.
Der Druck, den gemeinsamen Nenner mit anderen Staaten zu suchen, ist groß. Ein Beispiel sind geistige Eigentumsrechte an einer genetischen Ressource. Ist zum Beispiel eine einheimische Pflanze in freier Natur tatsächlich eine „Wildpflanze“, also unbeeinflusst von menschlicher Züchtung? Im zweiten Fall würden Ansprüche auf Ausgleichszahlung vorliegen. Verschärfter stellt sich die Frage nach dem Eigentumsrecht in der biotechnologischen Wertschöpfung. Ohne die erfinderische Leistung weiß man in der Regel nichts oder wenig über die (kommerziell verwertbaren) Funktionen des Materials. Hinzu kommt, dass dies ein kumulativer Prozess ist, bei dem am Ende oft nicht mehr der Zusammenhang mit dem Ausgangsmaterial gegeben ist, etwa wenn ein pharmazeutischer Wirkstoff synthetisiert wird. Ohne die Wertschöpfung nachgelagerter Stufen und die dortigen „Derivate“ (**) - sagen Biotechnologieunternehmen, aber auch Nahrungsmittelverarbeiter - besäße das Ausgangsmaterial ökonomisch keinen oder nur einen geringfügigen Wert. Kanada macht sich diese Position zu Eigen und schlägt vor, dass Derivate nicht unter das CBD-Abkommen fallen. So bliebe der Anreiz zur Forschung erhalten.
Stand der Umsetzung – die Perspektive der nationalen und europäischen Politik
Auf dem Treffen der Agrarminister in Berlin zur Grünen Woche im Januar 2011 waren die zentralen CBD-Vorgaben - Schutz, Erhalt und Nutzung der biologischen Vielfalt ebenfalls Gegenstand der Diskussionen. Die Landwirtschaft ist am stärksten in ihrer Existenz betroffen, wenn Ökosysteme zugrunde gehen. „Schützen durch Nutzen“ umriss Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner das politische Programm und die Rolle ihres Ministeriums bei der Umsetzung der Biodiversitätskonvention. In Deutschland ist zwar das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) das federführende Ressort bei diesem Thema, doch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat das Wort, wenn es um die Agrobiodiversität, geht. Gemeint sind damit genetische Ressourcen, die für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, für die Lebensmittelindustrie und zur Ernährung generell (BMELV 2008) von Bedeutung sind.
„Schützen durch Nutzen“, sagt Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Photo: © B2Bioworld 2011
Aigner sagte auf der Grünen Woche im Januar, sie werde das Thema Biodiversität auch in die gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union einbringen. Internationale Genbanken wie in Spitzbergen seien ein wichtiger Beitrag zur Nutzung genetischer Ressourcen, sagte Aigner und betonte deren politische und wirtschaftliche Bedeutung: Es sei wichtig, „diese zu pflegen, zu erhalten, anzubauen und auch zu kultivieren. Dann werden wir auch in der Zukunft Erfolg haben.“ Welche Rolle hier die Forschung spielt, machte in Berlin der EU-Kommissar für Landwirtschaft, Dacian Cioloş klar. Er kündigte an, dass die EU die Landwirtschaft gerade im Hinblick auf öffentliche Förderungen stärker als bisher in die Pflicht nimmt. Die Landwirtschaft, sagte er, müsse erheblich mehr als bisher zeigen, dass sie die Resultate der Forschung in ihre Praxis überführt. „Ich arbeite hier sehr eng mit dem Forschungskommissar zusammen, dass das auch wirklich passiert“ sagte Cioloş mit Nachdruck.
Die Landwirtschaft wird mehr die Forschungsergebnisse nutzen, wenn sie Förderungen will, kündigt EU-Agrarkommissar Cioloş an. Photo: © B2Bioworld 2011
Globale Unternehmen der Pflanzenbiotechnologie unterstützen das Anliegen. Wir sind mehr als jeder andere am Erhalt der Biodiversität interessiert“ sagt etwa Alejandro Aruffo, Leiter der weltweiten Forschung von Syngenta: „Die biologische Vielfalt ist die Basis für den breiten genetischen Pool, den wir brauchen, um Pflanzen mit höheren Erträgen oder natürlichen Merkmalen zu züchten, welche die Pflanzen gegen Krankheiten oder Schädlinge schützen. Daher unterstützen wir sehr stark, dass es Genbanken gibt, die man sorgfältig pflegt und erweitert.“ Auch in Deutschland gibt es einen breiten Konsens von Politik, Wissenschaft und Wirtschaft über die Notwendigkeit von Schutz und Erhalt der Biodiversität und von Ausgleichszahlungen für die wirtschaftliche Nutzung der entsprechenden Ressourcen. Außerdem fordern Wirtschaftsverbände wie die Internationale Handelskammer (ICC 2010) einfache und unbürokratische Regelungen, die insbesondere auch für klein- und mittelständische Unternehmen handhabbar sind.
Standardisierte Datenbasis fehlt in Deutschland
Bislang ist in Deutschland das Ergebnis der Umsetzungsbemühungen der CBD ernüchternd. Im November 2007 beschloss das Bundeskabinett die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt. Bis 2010 sollten über 300 sektorübergreifende Einzelziele mit rund 430 konkreten Maßnahmen realisiert sein. Darunter auch für die Wirtschaft so wichtige Regelungen wie das ABS-Regime. Die Bilanz im Herbst letzten Jahres: „Das 2010-Ziel, den Verlust der Biologischen Vielfalt weltweit und insbesondere in Deutschland deutlich zu verringern und schließlich gänzlich bis 2010 zu stoppen, wird auch im Hinblick auf die Agrobiodiversität nicht erreicht“ erklärte eine Vertreterin des BMELV (von Houwald 2010). Ähnliches gilt für die Förderung der Inventarisierung inländischer genetischer Ressourcen, der Vernetzung einschlägiger wissenschaftlicher Daten- und Genbanken sowie die Schaffung eines öffentlichen elektronischen Zugangs zum wissenschaftlichen Wissen. Nach wie vor gibt es ein Nebeneinander dieser Informationsquellen (GENRES, BIG, ZEFOD u.a.). In manchen Fällen bleiben die Portale und deren Funktionalität weit hinter dem zurück, was Standard-Suchmaschinen leisten. Hier zeigt es sich dann, wie redundant, lückenhaft, auch widersprüchlich und von heterogener Qualität die Daten bzw. erfassten biologischen Proben sind. Das ist nicht das Problem der Wissenschaftler, sondern der Entscheider in Politik und Wirtschaft. Diese bräuchten belastbare Daten zur Biodiversität in den kommenden Monaten, doch die akademische Wissenschaft arbeitet nach ihren eigenen Vorgaben. So beschloss die DFG kurz bevor das Nagoya-Protokoll verabschiedet wurde ein neues Zentrum zur "Biodiversitätsforschung“ einzurichten. Dort sollen die vielen Förderprojekte thematisch gebündelt und organisatorisch an einem Standort fokussiert werden. Das soll allerdings erst im Oktober 2012 in Betrieb gehen, da ab 2013 neue Richtlinien zur nationalen wie EU-Forschungsförderung gelten.
Weitere Infos: Umsetzung der Biodiversitätskonvention rückt in greifbare Nähe
Anmerkungen
* Dies gilt jedoch nur für die Mitgliedstaaten. Die USA haben beispielsweise CBD nicht unterzeichnet.
** Der Begriff ist selten eindeutig definiert. Die Andengemeinschaft (UNEP/CBD/WG-ABS/3/4 15.11.2004) hat als praktikable Diskussion vorgeschlagen: "Molecule, combination or mixture of natural molecules, including raw extracts of organisms of biological origin, whether alive or dead, derived from the metabolism of live organisms".
Literatur
BMELV (2008): Agrobiodiversität in der Agrarpolitik – Chancen erkennen und neue Optionen entwickeln. Positionspapier des Beirats für Biodiversität und Genetische Ressourcen zur Reform der europäischen Agrarpolitik 2013. Bon, 18. Dezember. http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Biodiversitaet/AgrobiodiversitaetAgrarpolitik.pdf?__blob=publicationFile .
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2007): Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt. Oktober. http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/biolog_vielfalt_strategie_nov07.pdf . zit. BMU.
Food and Agriculture Organization of the United Nations (2009): International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture. Rome.http://www.fao.org/legal/treaties/033t-e.htm. zit. FAO.
ICC Deutschland (2010): Wirtschafts fordert praktikables und transparentes ABS-Protokoll. 21. Oktober. http://www.icc-deutschland.de/index.php?id=66&tx_ttnews[tt_news]=259&tx_ttnews[backPid]=176&cHash=462305761d
Lorenz P, Langer M, Eck J (2006): Metagenomics für eine innovative und erfolgreiche Chemieindustrie. in: Zinke H, Heiden S (2006): Weiße Biotechnologie. Berlin: BIOCOM. http://www.brain-bio-tech.de/media/Weisse_Biotech_Metagenomics_Lorenz_2006.pdf .
Torsvik V, Goksoyr J, Daae FL (1990): High diversity in DNA of soil bacteria. Applied and Environmental Microbiology 56: 782-787 UNEP (2011): Report of the 10th Meeting of the Conference of the Parties to the Convention on Biological Diversity. Nagoya October 18-29. published January 20. http://www.cbd.int/doc/meetings/cop/cop-10/official/cop-10-27-en.pdf .
United Nations (1992): Convention on Biological Diversity. New York.
von Houwald E (2010): Die Agrobiodiversitätsstrategie des BMELV. Vortrag Deutscher Landschaftspflegetag, Grimma 24. September.
GENRES – Informationssystem Genetische Ressourcen. www.genres.de . BIG – Bundesinformationssystem Genetische Ressourcen. www.big-flora.de . GBIF – Global Biodiversity Information Facility Secretariat. http://data.gbif.org . ZEFOD – Zentralregister biologischer Forschungssammlungen in Deutschland. http://zefod.genres.de .
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