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| Willkommen bei der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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UN-Naturschutzkonferenz 2008 in Deutschland Vom 12. bis 30. Mai fand in Bonn die Konferenz der Vereinten Nationen über den Schutz der Biodiversität (CBD) statt. Die Konferenz gliederte sich in zwei Teile: Die 4. Konferenz der Mitglieder des Cartagena-Protokolls über biologische Sicherheit und die UN-Naturschutzkonferenz der Vertragsstaaten der Konvention über die biologische Vielfalt. Im ersten Teil war unter anderem die Haftungsregelung für den grenzüberschreitenden Verkehr von lebenden gentechnisch veränderten Organismen ein wichtiges Thema. Die Wirtschaftsvertreter verfolgten das Ziel, eine Entscheidung der Konferenz über die Einrichtung international rechtsverbindlicher zivilrechtlicher Haftungsregelungen für Schäden an der Biodiversität abzuwenden. Letztlich gelang es lediglich, die Entscheidung darüber auf die nächste Konferenz im Oktober 2010 in Japan zu verschieben. Die Wirtschaft wurde durch die Global Industry Coalition (GIC) vertreten. Im zweiten Konferenzteil war für die Biotech und die chemische Industrie vor allem das geplante internationale „ABS-Regime“ (Access and Benefit Sharing) von Bedeutung. Die Unterzeichnerstaaten einigten sich auf das Mandat zur konkreten Ausgestaltung eines internationalen Abkommens, das den Zugang zu genetischen Ressourcen und einen gerechten Vorteilsausgleich für die Nutzung genetischer Ressourcen regeln soll. Es soll auf der nächsten Konferenz in Japan 2010 verabschiedet werden. Die Wirtschaft wurde durch die International Chamber of Commerce (ICC) vertreten. Deutschland hat 2008/2009 den Vorsitz bei der CBD. DIB/VCI wird zusammen mit der International Chamber of Commerce die weiteren Verhandlungen zu ABS intensiv begleiten. Die DIB hat in einem Hintergrundpapier die wesentlichen Kernpunkte aus dem Blickwinkel der Industrie zusammengetragen: Beitrag zur Umsetzung des Absatz 15 der Biodiversitätskonvention (CBD)
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