|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Willkommen bei der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Ein Gesetz geht seinen Weg Chronologie des Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
·Seit 17. April 2001 gilt die EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18, die die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (Mikroorganismen, Tiere und Pflanzen) regelt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinie bis zum 17. Oktober 2002 in nationales Recht umzusetzen. ·Februar 2004: Die Regierungsfraktionen bringen den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechtes ein. ·Juli 2004: Der Bundesrat lehnt diesen Gesetzentwurf ab und ruft den Vermittlungsausschuss an. ·Oktober 2004: Der Vermittlungsausschuss kommt zu keiner Kompromissempfehlung. ·November 2004: CDU/CSU-Fraktion stellt einen Antrag zur grundlegenden Überarbeitung des Gentechnikgesetzes. ·Februar 2005: Ein kleiner Teil des Gentechnikgesetzes, der nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, kann verabschiedet werden. Die Regierungsfraktionen bringen einen erneuten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikgesetzes ein. ·April 2005: Der Bundesrat lehnt diesen Gesetzentwurf erneut ab und ruft den Vermittlungsausschuss an. ·Juni 2005: Der Vermittlungsausschuss vertagt die Beratungen. ·September 2005: Die Bundestagsneuwahlen beenden das Gesetzgebungsverfahren vorläufig. ·November 2005: Nach den Bundestagswahlen wird im Koalitionsvertrag neben der vollständigen Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie auch eine grundlegende Überarbeitung des Gentechnikgesetzes vereinbart. „Die EU-Freisetzungsrichtlinie wird zeitnah umgesetzt und das Gentechnikgesetz novelliert. Die Regelungen sollen so ausgestaltet werden, dass sie Forschung und Anwendung in Deutschland befördern.“ ·März 2006: Um Strafzahlungen an die EU zu vermeiden, beschließt die Bundesregierung, die EU-Freisetzungsrichtlinie zeitnah vollständig umzusetzen. Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Dritte Novelle). Die Novelle umfasst vor allem Form- und Verfahrensvorschriften, die die Antragstellung, Bearbeitungsfristen sowie Überwachungsmaßnahmen betreffen. ·Februar 2007: Das Kabinett verabschiedet das Eckpunktepapier des BMELV "Die weitere Novellierung des Gentechnikrechts - Eckpunkte für einen fairen Ausgleich der Interessen". Dieser Kabinettsbeschluss eröffnete zumindest die Chance, die Novelle des Gentechnikgesetzes wettbewerbsorientiert und innovationsfreundlich zu gestalten. ·August 2007: Das Kabinett verabschiedet den Regierungsentwurf der Novelle des Gentechnikgesetzes. Der Regierungsentwurf setzt die vielversprechenden Eckpunkte des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 28. Februar 2007 jedoch nicht um. Mit den vorgelegten Änderungsentwürfen wird das Ziel des Koalitionsvertrages, Pflanzenbiotechnologie zu befördern, nicht erreicht. ·September 2007: Der Bundesrat befasst sich mit dem Regierungsentwurf der Novelle GenTG. Die für die Wirtschaft wichtigen Aspekte wie Standortregister, Haftung, Bundesnaturschutzgesetz werden vom Bundesrat angesprochen. Die Empfehlungen des Bundesrates zu diesen Punkten werden von der Wirtschaft begrüßt. ·Oktober 2007: Die Regierungskoalition verknüpft die Novelle GenTG mit einer Änderung der deutschen Verordnung über eine freiwillige Kennzeichnung "ohne Gentechnik". Die Novelle wird dadurch politisch weiter verzögert. ·23. Januar 2008: Expertenanhörung zur freiwilligen Kennzeichnung "ohne Gentechnik" im Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Änderung des Gentechnikgesetzes. ·25. Januar 2008: Der Bundestag stimmt dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gentechnikrecht zu. ·15. Februar 2008: Der Bundesrat stimmt in zweiter Runde der Novelle des Gentechnikgesetzes zu. ·4. April 2008: Das Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist mit folgenden Ausnahmen sofort rechtskräftig: oDie Regelungen zur "Ohne Gentechnik-Kennzeichnung" müssen noch bei der EU notifiziert werden. Sofern bis zum 22. April keine Einwände geäußert werden, ist die neue Kennzeichnung ab 1. Mai 2008 gültig.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||