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BIOTECH BRIEF NR. 4/2007

KURZ GEFASST + TERMINE

 

AKTUELL

„Ohne Gentechnik“ aber nicht gentechnikfrei

Seit April 2004 ist für alle EU-Mitgliedsstaaten die Kennzeichnungs-Verordnung für gentechnisch veränderte (GV-) Lebens- und Futtermittel wirksam (1829/2003). Speziell in Deutschland existiert zudem seit 1997 eine Verordnung für Lebensmittel mit der Bezeichnung „ohne Gentechnik“. Für 2008 planen Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) und die SPD-Fraktion die Bestimmungen für Deutschland weiter zu ergänzen. Es geht um ein neues Produktsiegel für Lebensmittel, die von Tieren stammen – also Fleisch, Eier und Milchprodukte. Demnach könnte schon bald auf Milchtüten oder Eierpackungen „Von gentechnikfrei gefütterten Tieren“ vermerkt sein. Bisherige Ankündigungen zu den neuen Regeln lassen jedoch darauf schließen, dass den Verbrauchern hiermit eine neue Art der Kennzeichnung beschert werden soll, die nicht hält, was sie verspricht.

 

Lebensmittel von Tieren, bei deren Ernährung auf den Einsatz von GV-Futterpflanzen verzichtet wird, sollen die neue „gentechnikfrei“-Kennzeichnung tragen dürfen. Die Etikettierung soll auch dann möglich sein, wenn dem Futter Vitamine, Aminosäuren, Enzyme oder weitere Zusatzstoffe, die von gentechnisch veränderten Mikroorganismen stammen, beigegeben werden. Dieser Anwendungsbereich ist in den EU-Vorschriften von der Pflichtkennzeichnung für GVO-Produkte ausgenommen. Eine „Ohne-Gentechnik“-Auszeichnung nach geltendem deutschen Recht ist allerdings beim Einsatz gentechnisch produzierter Zusatzstoffe nicht möglich. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) erklärte hierzu, dass eine solche Kennzeichnung nach Ansicht des BLL eine klare Verbrauchertäuschung darstellt und die Glaubwürdigkeit von Politik und Lebensmittelwirtschaft beim Thema Gentechnik nachdrücklich erschüttern würde. Dem Verbraucher werde nicht vermittelbar sein, „dass er beim Kauf eines Lebensmittels mit dem Hinweis "Ohne Gentechnik" ein Produkt erwirbt, das über den Einsatz von Verarbeitungshilfsstoffen, Enzymen oder Zusatzstoffen vom Hersteller bewusst und zielgerichtet mit gentechnischen Verfahren hergestellt wurde.“ Die Biotechnologiewirtschaft stimmt dieser Einschätzung ausdrücklich zu.

 

Die Etikettierung als Lebensmittel „ohne Gentechnik“ ist heute an strenge gesetzliche Kriterien geknüpft: Gentechnische Anwendungen sind auf allen Verarbeitungsstufen ausgeschlossen, und bei tierischen Lebensmitteln dürfen keine Futtermittel, Zusatzstoffe und nur bedingt Arzneimittel verabreicht werden, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt worden sind. Seehofer und die SPD-Fraktion möchten offenbar eine aufgeweichte Variante dieser Praxis einführen. Deutschen Verbrauchern würde damit zwar ein höherer Marktanteil des Warensegments „Ohne Gentechnik“ oder “gentechnikfrei“ suggeriert. Doch in Wirklichkeit würde die anvisierte Regelung auf Kosten der Transparenz der Lebensmittelherstellung und der Wahlfreiheit gehen. Denn auch wenn künftig „gentechnikfrei“ auf einer Lebensmittelverpackung stehen würde, hieße dies noch lange nicht, dass die Herstellung wirklich ohne Gentechnik erfolgte.

 

Von einer solchen Kennzeichnung erwarten Verbraucher verständlicherweise etwas anderes. In einer vom Deutschen Raiffeisenverband (DRV) 2005 in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid antworteten 59 Prozent der Befragten, dass als „gentechnikfrei“ deklarierte Nahrungsmittel nach ihrem Verständnis auf allen Stufen des Herstellungsprozesses frei von Gentechnik seien. Der DRV wertet dies als Indiz dafür, dass das von Seehofer neu vorgeschlagenen Produktsiegel die Bürger verunsichern und die Glaubwürdigkeit von Lebensmittelwirtschaft und Gesetzgeber untergraben würde. Umfassende Verbraucherinformation sieht in der Tat anders aus.

 

WEBTIPPS

www.bll.de/presse/pressemitteilungen/pm_20070731_gentechnik.html

http://www2.raiffeisen.de/Pressemeldungen/detailansicht_html?nummer=11874

www.faz.net/s/Rub268AB64801534CF288DF93BB89F2D797/Doc~E1C3A5B56062941C7B86E7756995E6ECC~ATpl~Ecommon~Scontent.html

 

Deutsches Gentechnikrecht in der Warteschleife

Anfang November 2007 hat die Bundesregierung einen Entwurf zur erneuten Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes (GenTG) in den Bundestag eingebracht. Zuvor hatte sie bereits eine Verordnung zur „Guten Fachlichen Praxis“ beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen vorgelegt. Vom ursprünglichen Regierungsziel, die Rahmenbedingungen für die Erforschung und landwirtschaftliche Nutzung der modernen Pflanzenbiotechnologien in Deutschland zu verbessern, liegen beide Dokumente weit entfernt. Änderungsvorschläge des Bundesrates, die nach Einschätzung der deutschen Biotechnologiewirtschaft deutliche Verbesserungen, vor allem beim Entwurf zur GenTG-Novelle gebracht hätten, sind bisher großteils übergangenen worden. Ohne Korrekturen der Regelwerke würde der gleichberechtigte Anbau von GV-Pflanzen in weiten Teilen Deutschlands erheblich erschwert.

Keine Rechtssicherheit bei Haftungsfragen

Im Eckpunktepapier zur Novellierung des Gentechnikrechts von Anfang 2007 hatte die Bundesregierung noch vorgeschlagen, Landwirte bei Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Anbau von GV-Pflanzen mehr Rechtssicherheit zu gewähren. Doch hierfür müsste gesetzlich geklärt werden, dass der Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent für unbeabsichtigte GVO-Spuren in Lebens- und Futtermitteln als maßgebliches und nicht nur mögliches Kriterium für Haftungsansprüche gegenüber benachbarten Betrieben Geltung hat. Diese politische Klarstellung bleibt der Gesetzgeber auch mit der aktuellen Novelle schuldig. Man will die Entscheidung offenbar Gerichten überlassen. Für Landwirte ist dies ein unhaltbarer Zustand.

 

Unzureichender Schutz vor Feldzerstörungen

Ein weiterer Missstand bleibt in der Vorlage ebenfalls unverändert: der öffentliche Zugang zu flurstückgenauen Daten über Anbauflächen mit GV-Pflanzen im Standortregister. Diese Informationen werden von militanten Gentechnik-Gegnern seit Jahren missbraucht, um transgene Pflanzenkulturen zu finden und zu zerstören. Die Maisbestände zahlreicher Landwirte sowie universitäre und staatlich betriebene Feldforschungen sind auch 2007 wieder Opfer solcher Aktionen geworden. Als Folge schlagen erhebliche Einkommenseinbußen und der Verlust wichtiger Forschungsdaten zu Buche. Eine Beschränkung der öffentlichen Standortregisterdaten auf die Angabe der Gemeinde oder Gemarkung könnte hier Abhilfe schaffen.

 

Koexistenzalternativen ermöglichen

Eine Regelung der „Guten Fachlichen Praxis“ für den Anbau von GV-Pflanzen ist prinzipiell begrüßenswert. Der nun geforderte Mindestabstand von 150 Metern für GV-Maisflächen zu konventionellen Kulturen ist jedoch wissenschaftlich unbegründet. Bereits 50 Meter Abstand würden genügen, um GV-Maiseinträge in benachbarten konventionellen Ernten unter dem Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent zu halten. Studien aus Deutschland und anderen Ländern zeigen dies, so auch Untersuchungen der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft, die im Oktober veröffentlicht wurden. Angesichts des bereits deutlich überzogenen Sicherheitszuschlages für Abstände zu konventionellen Pflanzen ist es nicht nachvollziehbar, dass der Abstand zu Öko-Maiskulturen nochmals verdoppelt werden und 300 Meter betragen soll. Die Implementierung dieser Regelung liefe darauf hinaus, dass fast nur landwirtschaftliche Großbetriebe Maissorten mit gentechnisch erzeugten Abwehrkräften gegen den Maiszünsler nutzen könnten. In Gegenden mit kleinräumigen Agrarstrukturen wäre eine Bt-Maiskultivierung kaum praktikabel.

 

Abgesehen von Isolationsabständen sind auch Mantelsaaten dazu geeignet, Polleneinträge auf benachbarte Felder einzuschränken. Doch diese bewährte Koexistenzmaßnahme ist im aktuellen Verordnungsentwurf nicht vorgesehen. Nicht zuletzt wird Landwirten damit die Freiheit geraubt, im Einvernehmen mit ihren Nachbarn die am besten geeigneten Koexistenzmaßnahmen auszuwählen.

 

Eine regelmäßige Überprüfung der Abstandsregelungen anhand neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse ist unabdingbar. Dies sollte mit der Möglichkeit zur Anpassung in einer Verordnung zur „Guten Fachlichen Praxis“ festgehalten werden.

 

WEBTIPPS

www.dib.org/Gentechnikgesetz/default2~rub~764~tma~0~cmd~shd~docnr~121152~nd~~ond~g~snd~~shmode~.htm

www.dib.org/default~cmd~shd~docnr~121434.htm

 

 

KURZ GEFASST

Wissenschaftler kritisieren EU-Kommissar wegen Ablehnung neuer GV-Pflanzen

Die European Federation of Biotechnology (EFB) hat in einem Offenen Brief ihr Unverständnis über die aktuelle Gentechnik-Politik von EU-Umweltkommissar Stavros Dimas ausgedrückt. Dimas hat seinen Kommissionskollegen vorgeschlagen, die Anträge auf Anbauzulassungen der gentechnisch veränderten Maislinien Bt-11 und 1507 zurückzuweisen und plädiert auch gegen eine baldige Zulassung der „Amflora“-Kartoffel. Damit übergeht er die Stellungnahmen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Deren GVO-Gremium hatte den Anbau und die Verwendung aller drei GV-Pflanzen als sicher eingestuft. Nach Ansicht der EFB gibt es keine wissenschaftliche Basis dafür, den Bt-Maislinien die Anbauzulassungen zu verweigern. Die von Dimas als Begründung genannten Studien seien keinesfalls dazu geeignet, Hinweise auf schädliche Umweltwirkungen zu belegen. Die positive Sicherheitsbewertung der EFSA werde vielmehr gestützt durch eine Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen.

 

EFB-Präsident Marc Van Montagu fordert Umweltkommissar Dimas dazu auf, zu wissenschaftlich basierten Entscheidungen zurückzukehren. Sollte er den GV-Pflanzen jedoch tatsächlich die Anbauzulassung verweigern und dafür Unterstützung innerhalb der Kommission erhalten, würde dies die wissenschaftliche Glaubwürdigkeit der EFSA schädigen und die Behörde grundlos diskreditieren.

 

www.efb-central.org/index.php/Main/news_room_press_releases

 

Richtlinien für GVO-Spuren in Importware

Die „Codex Alimentarius Task Force für biotechnologisch erzeugte Lebensmittel“ hat Ende September Vorschläge zur Sicherheitsbewertung von GVO-Spuren in Agrarimporten vorgelegt. Die Vorschläge beziehen sich auf gentechnisch veränderte Organismen, die zwar im Importland noch nicht zugelassen sind, wohl aber in anderen Ländern. Gemeinsame Grundlagen für ihre Sicherheitsbewertung sollen es Importländern zukünftig erleichtern, solche GVO-Spuren zu tolerieren, auch wenn noch keine eigene Marktgenehmigung vorliegt. Im internationalen Agrarhandel ist es auch bei sorgfältiger Trennung der Warenströme nicht hundertprozentig auszuschließen, dass geringe Mengen solcher GVO-Produkte unbeabsichtigt in ungewünschte Exportkanäle gelangen. Experten der Generaldirektion Landwirtschaft der EU-Kommission befürchten indes, dass die großen zeitlichen Verzögerungen bei der Zulassung von GV-Pflanzen in Europa gegenüber Nord- und Südamerika zu einem wachsenden Problem für die Futtermittelversorgung in der EU werden könnten. Die neuen Vorschläge der Codex-Task-Force können dazu beitragen, Engpässe zu entschärfen.

 

www.foodnavigator.com/news/ng.asp?n=80340-odex-gm

www.codexalimentarius.net/download/report/693/al31_34e.pdf

http://ec.europa.eu/agriculture/envir/gmo/economic_impactGMOs_en.pdf

 

Importzulassung für Mais und Zuckerrüben

Die Europäische Kommission hat im Oktober drei gentechnisch veränderte Maislinien sowie eine GV-Zuckerrübenlinie zum Import und zur Verarbeitung als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Bei zwei der Maislinien (1507xNK603, NK603xMON810) handelt es sich um Kreuzungsprodukte bereits zugelassener Sorten mit Resistenzen gegen den Maiszünsler. Die dritte Maislinie (59122-Herculex-RW-Mais) verfügt über gentechnisch erzeugte Abwehrkräfte gegen den Fraßschädling Maiswurzelbohrer. Bei der genehmigten Zuckerrübe (H7-1) handelt es sich um eine herbizidtolerante GV-Pflanze. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte die vier GV-Pflanzenlinien und daraus erzeugte Produkte als sicher bewertet.

 

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEX/07/1024

 

 

TERMINE

18.-27. Januar 2008

Internationale Grüne Woche, Berlin

www.gruenewoche.de

 


 
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