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PRESSEINFORMATION

29. August 2007

 

Ausführungen von Herrn Dr. Bernward Garthoff,

Vorsitzender der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB),
am 29. August 2007 vor der Presse in Frankfurt

 

(Es gilt das gesprochene Wort)

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Meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

die Biotechnologie ist ein Instrument mit großem Innovationspotenzial für neue Produkte und bessere Verfahren: in der Chemie, der Pharmazie, der Lebensmittelindustrie oder der Umwelttechnik. Auch Skeptiker streiten das nicht ab. Deshalb hatte die große Koalition in ihrem Vertrag festgeschrieben, Forschung und Anwendung in ihrer Regierungszeit zu fördern. Zur Mitte der Legislaturperiode ist in der Realpolitik eher das Gegenteil der Fall. Die letzten Monate stehen für die Biotech-Branche unter dem Zeichen Rückschritt statt Fortschritt. Dies zeigt sich in der Steuerpolitik und der für die Gentechnik spezifischen Gesetzgebung.

 

Zunächst aber einige Daten aus den Arbeitsgebieten unserer Branche:

 

Gesundheit/Medizin

Derzeit sind in Deutschland 127 gentechnisch hergestellte Arzneimittel mit insgesamt 95 verschiedenen Wirkstoffen auf dem Markt. Davon stammen 16 aus deutscher Produktion.

 

Im vergangenen Jahr wurde in Deutschland mit Biopharmazeutika ein Umsatz von 3,2 Milliarden Euro erzielt. Damit stieg der Absatz gegenüber 2005 um 12 Prozent. Biopharmazeutika haben inzwischen einen Anteil von 12 Prozent am gesamten Pharmamarkt in Deutschland erreicht. Dabei basieren bereits über 30 Prozent der in Deutschland zugelassenen Medikamente mit neuen Wirkstoffen auf biotechnischen Entwicklungsmethoden oder Produktionsverfahren.

 

Der positive Trend bei Biopharmazeutika wird durch die gut gefüllten Entwicklungs-Pipelines der Biotech-Unternehmen unterstrichen. 2006 befanden sich 321 Wirkstoffe in einer der klinischen Phasen I, II oder III. Dies entspricht einer Zunahme um exakt ein Viertel gegenüber 2005. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzt und in den nächsten Jahren weitere Biopharmazeutika den Markt erreichen werden.

 

Der Umsatz mit biotechnisch hergestellten Diagnostika erreichte 2006 rund 820 Millionen Euro. Das entspricht rund 35 Prozent des gesamten deutschen Marktes für Reagenzien zu diagnostischen Zwecken.

 

Weiße Biotechnologie in Deutschland auf Wachstumskurs

Deutschland ist in der Weißen Biotechnologie im internationalen Vergleich nach wie vor sehr gut aufgestellt. Unser Land verfügt mit seiner starken chemisch-pharmazeutischen Industrie und der Lebensmittelwirtschaft über Abnehmer, die Innovationen anstoßen und die Nachfrage beleben. Diese robusten Inlandsmärkte und der etablierte Zugang der Unternehmen zu allen großen Exportmärkten machen die Stärke Deutschlands auf diesem Teilgebiet der Biotechnologie aus.

 

Da die Umsatzstatistiken der Unternehmen nicht zwischen biotechnischen und konventionellen Produktionsverfahren unterscheiden, hier nur ein Beispiel aus einem klassischen Markt der Weißen Biotechnologie: 2004/2005 lag der weltweite Marktwert für Enzyme bei knapp 2 Milliarden Euro. Der Anteil der EU-Unternehmen am Weltmarkt liegt bei etwa 75 Prozent. Damit nahmen die europäischen Unternehmen 2005 etwa 1,4 Milliarden Euro ein.

 

Das Wachstum wird allerdings durch die im internationalen Vergleich hohen Kosten in der EU für nachwachsende Rohstoffe gebremst, die entscheidend durch die EU-Agrarpolitik beeinflusst werden. Die Europäische Union ist hier als Gestalter zukunftsorientierter Rahmenbedingungen gefordert. Sie muss der industriellen Biotechnologie in Europa den Zugang zu nach­wachsenden Rohstoffen zu Weltmarktpreisen ermöglichen. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich hierfür in Brüssel einsetzt.

 

Ein weiteres Hemmnis liegt in den restriktiven Regelungen für Forschung, Entwicklung und Anwendung der Pflanzenbiotechnologie. Sie schwächen die Synergie zwischen Weißer Biotechnologie und Grüner Gentechnik. Auf diesen Aspekt gehe ich später ein.


Biotech-Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeitern

Das Ergebnis der Finanzierungsrunden für nicht börsennotierte Unternehmen ging um 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 213 Millionen Euro zurück. Die Investoren von Venture-Capital haben sich dabei eindeutig auf bereits etablierte Firmen mit Produktstrategien konzentriert. Auf der anderen Seite warben die börsennotierten Unternehmen 220 Millionen Euro über den Kapitalmarkt ein, also 35 Prozent mehr als im Vorjahr.

Steuerpolitik

Hightech-Startups produzieren durch ihre hohen Forschungsaufwendungen in den Anfangsjahren in der Regel Verluste. Um das Wachstum zu finanzieren, werben die Gründer über die Jahre in verschiedenen Finanzierungsrunden Eigenkapital bei Venture-Capital-Gesellschaften ein. Dadurch ändern sich die BesitzverhältnisseamBetriebsvermögen automatisch mehrfach in diesem Zeitraum. Nicht selten betragen die Schwankungen zwischen 25 und 50 Prozent. Die Unternehmen können ihre Verlustvorträge nach dem neuen Steuerrecht nun nicht mehr geltend machen. Dies bedeutet gerade für Biotechnologie-Unternehmen (oder andere Hightech-Unternehmen),die Verlustvorträge in zweistelliger Millionenhöhe haben, entscheidende Renditeverschlechterungen im Vergleich mit Unternehmen, die Geschäftsfelder mit geringeren Forschungsaufwendungen bearbeiten. Denn Hightech-Unternehmen haben langfristig angelegte Produkt- und Technologieentwicklungen.

Die Bundesregierung hat versucht, mit dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen die negativen Folgen der Unternehmens­steuerreform für die forschungsintensive Hightech-Industrie aufzufangen. Das Ergebnis ist aus unserer Sicht kläglich: Was den Aspekt Mantelkauf anbelangt, lag die Wirkung durch die Unternehmenssteuerreform auf einer theoretischen Skala der Verträglichkeit bei minus 100. Mit dem Entwurf des Gesetzes für Kapitalbeteiligungen stehen wir jetzt immer noch bei lediglich minus 80.

 

England und Frankreich haben steuerpolitisch intelligentere Wege eingeschlagen.

 

Novelle Gentechnikgesetz

Die Bundesregierung hatte ursprünglich versprochen, hart am Wind der weltweiten Innovationsführerschaft zu segeln. Nach fast zwei Jahren intensiver Diskussion hat das Kabinett nun einen Vorschlag zur Novellierung des Gentechnikgesetzes vorgelegt. Anstatt „Volle Fahrt voraus“, bekommen wir jetzt einen angeblich schicken Platz im Trockendock. Damit haben wir in Deutschland in der Pflanzenbiotechnologie nun keinerlei Chance mehr auf einen der ersten Plätze.

 

Dabei war eine gute Ausgangsposition mit dem Eckpunktepapier geschaffen worden. Zumindest steuerte es einen fairen Interessenausgleich zwischen Befürwortern und Kritikern der Pflanzenbiotechnologie an. Hiervon ist in der Novelle nichts mehr zu finden. Gegenüber den schon sehr restriktiv ausgelegten geltenden Regelungen bringt die Novelle in weiten Teilen noch mehr Einschränkungen für die Forschung, Entwicklung und Nutzung der Pflanzenbiotechnologie. Selbst für die Anwendung in industriellen Prozessen sind die seit Jahren in Aussicht gestellten Verfahrensvereinfachungen nicht realisiert worden.

 

Rückschritt statt Fortschritt. Dieses Prinzip wird allenthalben deutlich, wenn man das Eckpunktepapier mit der Novelle vergleicht:

 

·Verfahrenserleichterungen für gentechnische Arbeiten

Der Gesetzgeber sah in den Eckpunkten eine Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für bestimmte gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen vor. Zu diesen Anlagen zählen zum Beispiel Labore oder Produktionsanlagen. Er sah auch vor, dass diese gentechnischen Arbeiten sofort nach Eingang der Unterlagen bei der Behörde aufgenommen werden können. Die Wirtschaft begrüßt dies, weil damit der Aufwand für die Zulassung, die damit verbundenen Kosten erheblich gesenkt werden kann und – ganz wichtig – Forschungsprojekte schnell ins Leben gerufen werden können. Ein Punkt der gerade für die Innovationsführerschaft im internationalen Wettbewerb außerordentlich wichtig ist. Kosten und Zeitaufwand bis zum Erhalt einer Genehmigung sind Standortfaktoren, die mit über die Errichtung von Forschungslaboren oder einer Produktionsanlage in einem Land entscheiden.

 

Die jetzt geplante Vereinfachung, die so genannte Anzeige, unterscheidet sich dagegen formal überhaupt nicht von der aufwändigeren Anmeldung. Gerade für die industrielle Biotechnologie und die pharmazeutische Industrie bedeuten Verfahrensvereinfachungen im internationalen Wettbewerb viel. Selbst in diesen Geschäftsfeldern, in denen Deutschland zur Weltspitze zählt, verweigert sich die Bundesregierung, die Weichen auf mehr Wachstum zu stellen.

 

·Standortregister

Im Eckpunktepapier stand, dass die Angaben im öffentlichen Teil des Standortregisters über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf die Gemarkung oder die Postleitzahl eingeschränkt werden sollen.

 

Fakt ist: Die Anzahl der Feldzerstörungen hat sich 2006 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdreifacht. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes haben sich die Vorfälle von 6 auf 22 erhöht. 2006 konnte wegen dieser Zerstörungen ein ganzer Jahrgang Maissorten (inklusive konventionell gezüchteter Sorten) nicht zugelassen werden. Die Kosten für die Wiederholung der Prüfung belaufen sich auf gut 300.000 Euro. Angesichts der zunehmenden Aktionen militanter Gegner, die inzwischen auch auf die Felder für die amtlichen Sortenprüfungen übergreifen, ist es nicht nachvollziehbar, warum man nun doch die flurstücksgenaue Angabe beibehalten will.

 

·Haftungsregelung

In den Eckpunkten wurde angekündigt, dass die gesamtschuldnerische Haftung nicht über die von der Rechtsprechung anerkannten Fälle hinausgehen soll. Das ließ den Schluss zu, dass das bewährte Nachbarschaftsrecht des BGB direkte Anwendung finden soll. Als Ergebnis würden Landwirte, die gentechnisch optimierte Pflanzen anbauen, dann für eine wesentliche Beeinträchtigung ihres Nachbarn haften, wenn sie nachweislich wenigstens einer von ihnen herbeigeführt hat. Dem Verursacherprinzip wäre damit mehr Geltung verschafft.

 

Es wird aber keine Änderung der Haftung in der Novelle vorgenommen. Die Rechtsunsicherheit bleibt damit bestehen. Wir fordern, dass in den Haftungsregelungen auf die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches hingewiesen wird. Damit würde Rechtssicherheit geschaffen.

 

·Verordnung zur guten fachlichen Praxis beim Anbau von GVO

Diese Verordnung legt fest, wie ein Landwirt gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen darf. Ziel ist die Vermeidung möglicher Einträge in konventionelle oder ökologisch bewirtschaftete Nachbarbestände oder zumindest die Einhaltung des Schwellenwertes von 0,9 Prozent der Erntemenge, ab dem die EU-Kennzeichnung greift.

 

Eine Maßnahme sind Anbauabstände. Für gentechnisch veränderten Mais wurde ein Korridor von 150 Meter zum konventionellen Nachbarbestand festgelegt. Zu ökologisch bewirtschafteten Maisfeldern ein Abstand von 300 Meter. Weder die 150 noch die 300 Meter sind wissenschaftlich auch nur im Mindesten begründet. Schon mit einem Abstand von 50 Metern kann man verhindern, dass ein Eintrag über Pollenflug stattfindet. Allerdings wären die 150 Meter als Einstieg akzeptabel, wenn gleichzeitig gewährleistet würde, dass diese Abstände von behördlicher Seite auf ihre Wirkung überprüft werden. Nach zwei bis drei Jahren ließen sich dann anhand nachvollziehbarer und transparenter Resultate Anpassungen im Gentechnik-Gesetz vornehmen – zum Beispiel eine Verringerung der Feldabstände.

 

Außerdem sollte sichergestellt werden, dass sich Nachbarn mit unterschiedlichen Maiskulturen vertraglich auf geringere Abstände als 150 Meter einigen können. Das halten wir für eine unverzichtbare Ergänzung. Denn diese Option bietet auch Landwirten in den eher klein strukturierten Höfen im Westen Deutschlands die Möglichkeit, den Fortschritt der Biotechnologie für die Pflanzenzüchtung zu nutzen. Ansonsten wird es zu einer Ost-West-Teilung in Deutschland kommen. Nur die großen Betriebe in Ostdeutschland werden dann in Zukunft auf gentechnisch optimierte Pflanzen setzen können.

 

 

Meine Damen und Herren,

 

das Gentechnikgesetz und die Steuergesetze sind Paradebeispiele für einen Gesetzgeber, der Innovationen blockiert oder bestraft und erheblichen Innovationsverluste einfach hinnimmt.

 

Wir wollen, dass das, was im Eckpunktepapier zum Gentechnikgesetzt vorgeschlagen wurde, auch umgesetzt wird. Das werden wir mit den Bundesländern und der Bundespolitik intensiv besprechen. Den Bundesländern kommt hier eine Schlüsselrolle zu.

Wir wollen, dass die kleinen und mittelständischen Biotech-Unternehmen nachhaltig wachsen können. Daher muss die Steuerpolitik Wachstum fördern und nicht bestrafen. Auch dieses Thema werden wir intensiv mit den Bundesländern besprechen.

 

In einem Land ohne nennenswerte Rohstoffe und mit hohen Arbeits- und Infrastrukturkosten sind Innovationen das einzige Mittel für dauerhaftes wirtschaftliches Wachstum. Innovationen haben aber nur dann eine Chance, wenn die Rahmenbedingungen sich nicht am Mittelmaß der Kabinenkreuzer orientieren, sondern an einem internationalen Spitzenplatz der Fregatten. Die Bundesländer orientieren sich an eben diesem internationalen Spitzenplatz, die Bundesregierung wohl zunehmend weniger. Wir sind daher der Überzeugung, dass die Bundesländer die absehbaren Innovationsverluste nicht hinnehmen werden.

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