Die deutschen Biotechnologie-Firmen haben beim wirtschaftlichen Wachstum im internationalen Vergleich immer noch erheblichen Nachholbedarf. Ursache für diesen Rückstand ist das relativ späte Einsetzen der Gründerwelle in Deutschland. Die jungen und relativ kleinen Biotechnologie-Unternehmen brauchen bessere Rahmenbedingungen, um diesen Aufholprozess bewältigen zu können. Eine Reihe von Einzelbestimmungen des Steuerrechts ist hier von großer Bedeutung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Dies begründet sich mit folgenden Sachverhalten:
- Die neuen Biotechnologie-Unternehmen kommen oft erst nach fünf bis zehn Jahren in die Gewinnzone, nachdem sie hohe Summen in die Forschung investiert haben. Sie tragen deshalb hohe Verlustvorträge in ihren Bilanzen.
- Investitionen in Biotechnologie-Unternehmen haben langfristigen Charakter und sind mit einem hohen Risiko verbunden. Die Investoren (Gründer wie externe Investoren) erwarten einen dem hohen Risiko angemessenen "Return“.
- Zur Motivation der Mitarbeiter und zur Schonung der Liquidität der Biotechnologie-Unternehmen werden die Grundgehälter häufig eher niedrig angesetzt, dafür allerdings zusätzliche Programme zur Mitarbeiterbeteiligung am Eigenkapital aufgelegt (z. B. Stock Options-Programme).
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