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PRESSE INFORMATION

14.09.2006

 

 

Ausführungen von Herrn Dr. Bernward Garthoff,

Vorsitzender der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB)

am 14. September 2006 vor der Presse in Frankfurt

 

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

 

 

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

die deutschen Biotech-Unternehmen können sich insgesamt über eine sehr positive wirtschaftliche Entwicklung freuen. So ist Deutschland in der industriellen „weißen“ Biotechnologie nach den USA weltweit der stärkste Standort. Das Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit und Leistungsfähigkeit unserer Mitgliedsunternehmen drückt sich auch in einer zunehmenden Investitionsbereitschaft aus.

 

Zunächst einige Daten aus den Arbeitsgebieten unserer Branche:

 

Gesundheit/Medizin

Am Stichtag 30. Juni 2006 waren in Deutschland 119 gentechnisch hergestellte Arzneimittel mit insgesamt 85 verschiedenen Wirkstoffen auf dem Markt. Davon stammen 17 aus deutscher Produktion. Im Jahr 2005 wurde in Deutschland mit gentechnisch hergestellten Arzneimitteln – ohne die Krankenhäuser – ein Umsatz von 2,06 Milliarden Euro erzielt – berechnet nach Herstellerabgabepreisen. Das ist eine Steigerung von 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Am Umsatz des deutschen Arzneimittelmarktes haben gentechnisch hergestellte Pharmazeutika bereits einen Anteil von 9,9 Prozent.

 

Der Umsatz mit biotechnologisch hergestellten Diagnostika ist innerhalb eines Jahres um ein Drittel gestiegen und erreichte 2005 etwa 600 Millionen Euro. Das entspricht rund 35 Prozent des gesamten deutschen Marktes mit Diagnostik-Reagenzien.


Weiße Biotechnologie

Die Herstellung von Basis- und Spezialchemikalien durch biotechnologische Verfahren ist ein Arbeitsgebiet, in dem deutsche Unternehmen weltweit eine Spitzenstellung einnehmen. Auf diese Weise entstehen hier Basischemikalien wie Ethanol und Zitronensäure, Spezialchemikalien wie Enzyme – zum Beispiel für Waschmittel –, Aromen und Duftstoffe, Aminosäuren wie Glutaminsäure und Lysin und schließlich Vitamine wie Vitamin C und B2.

 

Der Umsatz in dieser Sparte liegt bei 2 bis 3 Milliarden Euro jährlich. Es ist schwierig, an genauere Zahlen zu kommen, weil die Umsatzstatistiken der Unternehmen nicht zwischen biotechnologischen und konventionellen Produktionsverfahren differenzieren.

 

Aber wir wissen, dass führende Unternehmen in Deutschland stark in dieses Arbeitsgebiet investieren. Der Anteil biotechnologisch hergestellter Produkte wächst schneller als der Anteil konventionell hergestellter Produkte.

 

Das Erfolgsrezept auf diesem Arbeitsgebiet: Große Chemieunternehmen arbeiten eng mit hoch innovativen kleinen und mittleren Unternehmen zusammen.

 

Biotech-Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeitern

Auch bei den meisten kleinen und mittleren Unternehmen, die weniger als 500 Mitarbeiter haben, geht es seit einiger Zeit wieder bergauf. Diese „gefühlte“ Entwicklung wird bestätigt dadurch bestätigt, dass sich die deutsche Biotech-Industrie bei den Finanzierungen erstmals auf Platz 1 in Europa befindet. Erstmals lagen die Finanzierungs­runden wieder bei mehr als der Hälfte der Unternehmen über 5 Mio. €. Dennoch bleibt die Finanzlage für private Biotech-Firmen angespannt. Die Zahl der Unternehmen liegt bei 480. Der Umsatz nahm um 49,5 Prozent zu, von 1,03 auf 1,54 Milliarden Euro; die Zahl der Mitarbeiter wuchs um rund 30 Prozent auf 12.973. Das neu investierte Eigenkapital stieg um gut 15 Prozent auf 489 Millionen.

 

So erfreulich diese Entwicklung auch ist – wer die Branche kennt, weiß, dass die jungen Unternehmen in den ersten Lebensjahren deutliche Verluste machen und alles andere tun, als im Geld zu schwimmen. Wenn sie auf Dauer überleben wollen, müssen diese Unternehmen schnell marktfähige Produkte oder Dienstleistungen entwickeln. Voraussetzungen hierfür sind wissenschaftliche Spitzenleistungen, eine Portion Glück und nicht zuletzt Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, dass aus Ideen Erfolge werden.

 

Für die deutschen Biotechnologie-Unternehmen spielen steuerliche, gesetzliche und politische Rahmenbedingungen eine besondere Rolle.


Steuerpolitik

Wer ein Biotechnologie-Unternehmen gründet, braucht viel Geld und einen langen Atem. Denn es dauert in aller Regel viele Jahre an Forschungs- und Entwicklungsarbeit, bis die Anfangsinvestitionen erste wirtschaftliche Erfolge bringen. Auch die verlustreichen Jahre bis zu den ersten marktfähigen Produkten müssen überstanden werden. Darum brauchen diese Unternehmen die Möglichkeit, solche Verluste auch über einen längeren Zeitraum steuerlich geltend zu machen.

 

Die Bundesregierung weist in ihrer kürzlich veröffentlichten Hightech-Strategie zu Recht auf eine Reihe von Bestimmungen im deutschen Steuerrecht hin, die sich hemmend auf die Gründung von technologieorientierten Unternehmen auswirken. Dazu gehören die Behandlung von Verlustvorträgen, Überlegungen zur Besteuerung von Zinsen im Zuge der Unternehmenssteuerreform sowie die Festlegung der so genannten Wesentlichkeitsgrenze. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, diese Hemmnisse unverzüglich zu beseitigen. Ein Verschieben dieser dringlichen Maßnahmen auf das Jahr 2008 würde Deutschland im Standortwettbewerb mit Ländern wie die USA, Frankreich, Großbritannien sowie den asiatischen Ländern erheblich benachteiligen.

 

Die Europäische Kommission will eine EU-weit geltende Definition und einen Rechtsstatus für „junge innovative Unternehmen" (Young Innovative Companies – YIC) schaffen. Dieser Rechtsstatus wird es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlauben, innovative Unternehmen durch Reduzierung der Steuer- und Sozialabgabenlast stärker bei Gründung und Wachstum zu fördern, ohne dass diese Maßnahmen einen Subventionstatbestand darstellen. Die Bundesregierung sollte nach unserer Auffassung diese Initiative unterstützen und die nach Verabschiedung dieses Rechtsstatus möglichen Freiräume in Deutschland ausschöpfen.

 

 

Politische und gesetzliche Hürden

In Europa und in Deutschland behindern politische und gesetzliche Hürden die Vermarktungsbedingungen. Für die Biotech-Firmen wirken mangelnde gesetzliche Harmonisierungen und nationale Eigenbröteleien als Wachstumsbremsen, wie zum Beispiel bei den Stammzellen oder den Biopatenten. Dabei ist es gerade für Querschnittstechnologien wie die Biotechnologie zwingend geboten, dass die Gesetzgebung nicht nur innerhalb von Europa, sondern auch über die gesamte Wertschöpfungskette harmonisiert wird. Zwar erfolgen die gesetzlichen Eingriffe in der Regel anwendungsspezifisch, ihre Folgen für die Unternehmen und deren Märkte gehen jedoch über die Einzelanwendung hinaus.

 

Dies betont auch das Bundeskabinett, das am 29. August 2006 die „Hightech-Strategie für Deutschland" verabschiedete. Sie spricht von Innovationspotenzialen, aber auch über Hürden für Innovationen und berücksichtigt dabei endlich Wertschöpfungsketten. Es ist eben alles andere als eine in sich konsistente Politik, wenn auf der einen Seite das Forschungsministerium Förderprogramme zum Beispiel für die Pflanzenbiotechnologie auflegt und auf der anderen Seite andere Ministerien den Ausbau und die Anwendung dieser Technologie verzögern oder gar verhindern. Die Wertschöpfungskette hat dann zwangsläufig – im Wesentlichen politisch motivierte – Brüche.

 

In der Hightech-Strategie zeigt das BMBF, wie breit gefächert die Biotechnologie in Wertschöpfungsketten angewendet wird – oder werden könnte: So ist die Pflanzenbiotechnologie ein wesentliches Hilfsmittel für die Gewinnung von maßgeschneiderten Inhaltsstoffen für viele Anwendungen in der Lebens- und Futtermittelerzeugung, der chemischen Industrie sowie in Gesundheit, Medizin, Pharma und nachwachsenden Rohstoffen.

 

Die Pflanzenbiotechnologie ist ein Paradebeispiel dafür, wie fehlende Rechtssicherheit und Verzögerungen bei der Novelle des Gentechnikgesetzes zu erheblichen Innovationsverlusten führen. In der Hightech-Strategie wird auf die noch fehlende Novelle hingewiesen – und zwar unter der Rubrik „Schwächen in Deutschland“.

 

Die Bundesregierung hat zugesagt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Pflanzenbiotechnologie innovationsfreundlicher zu gestalten. Diese Zusage hat sie bisher nicht eingelöst. Der versprochene Entwurf des Gentechnikgesetzes liegt immer noch nicht vor, obwohl wir auch einen Kompromiss in der politisch heftig umstrittenen Haftungsregelung gefunden haben: Von der Einrichtung eines Ausgleichsfonds wird abgesehen, die Privatwirtschaft leistet eigenverantwortlich einen Beitrag zur Sicherung der Koexistenz.

 

Über diesen Beitrag kann aber erst dann im Detail gesprochen werden, wenn der rechtliche Rahmen klar ist. Das heißt: Wir erwarten die umfassende Novelle des Gentechnikgesetzes und die Regelungen zur guten fachlichen Praxis. Die Betonung liegt dabei auf „umfassende Novelle“ und „innovationsfreundlich“.

 

Die gute fachliche Praxis ist eine wesentliche Voraussetzung für den Eigenbeitrag der Wirtschaft zur Sicherung der Koexistenz. Es ist bekannt, dass der Entwurf der Regelung seit April 2006 im BMELV liegt. Es ist inzwischen auch bekannt, dass Bundesminister Seehofer einen Isolationsabstand für Mais von 150 Metern festlegen will. Man erklärte uns den Wert so: 50 Meter aus wissenschaftlicher Sicht, 50 Meter Extraabstand des BMELV, und die letzten 50 Meter sind ein politisch gewollter Extraabstand. Das Vorsorgeprinzip soll hier greifen. Wir sehen eher einen politischen Missbrauch des wissenschaftlich begründeten Vorsorgeprinzips. Wir sind der Auffassung, dass grundsätzlich keine Abstände festgelegt werden sollten, die unnötig über den aus wissenschaftlicher Sicht notwendigen Abstand hinausgehen.

 

Wer glaubt, dass es reicht, in Deutschland zwar fleißig in der Pflanzenbiotechnologie forschen zu können, Produktion und Vertrieb aber hier nicht zuzulassen, der hat grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge nicht verstanden. Die Investitionen fließen dort hin, wo die Märkte sind. Wenn diese in den USA und Asien florieren, dann werden auch dahin über kurz oder lang Forschung und Produktion abwandern. Die Folgen sind eindeutig: Deutschland würde wieder einmal „freiwillig“ ein Stück Wettbewerbsfähigkeit aufgeben.

 

Gerade bei nachwachsenden Rohstoffen und immer enger werdenden Energiemärkten kann die Pflanzenbiotechnologie in Deutschland einen großen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit leisten. Pflanzen können gezielt für die Energieversorgung gezüchtet werden. Weit fortgeschritten ist die Entwicklung von Mais, aus dem sich besonders effizient Bioethanol gewinnen lässt. Der Mais bildet ein spezielles Enzym, das für die Umwandlung von Maisstärke in Zucker benötigt wird. Die Pflanzen haben also das für den ersten Produktionsschritt zu Bioethanol benötigte Enzym, was in klassischen Verfahren extern aus Bakterien gewonnen wird. Schätzungen zufolge werden bei der Herstellung von Bioethanol aus diesem Mais 10 Prozent der Produktionskosten eingespart. Dadurch wird die Nutzung regenerativer Energiequellen rentabler. In den USA und Japan sind solche gentechnisch veränderten Maispflanzen erfolgreich im Freilandversuch getestet worden. An solchen Innovationen kann Deutschland auch arbeiten – oder das Innovationspotenzial verlieren.

 

 

Meine Damen und Herren,

 

wenn aus Innovationen erfolgreiche Produkte entstehen können, führen sie zu Investitionen und damit zu Arbeitsplätzen. Ideen entwickeln, aus Ideen attraktive Produkte machen und diese aus Deutschland heraus erfolgreich auf den Weltmärkten verkaufen – das ist der Schlüssel für Beschäftigung und Wohlstand in Deutschland.

 

Und an genau dieser Stelle ist der Staat gefordert. Nur durch geeignete Rahmenbedingungen kann er dazu beitragen, dass aus Ideen Erfolge werden. In einem Land ohne nennenswerte Rohstoffe und mit hohen Arbeits- und Infrastrukturkosten sind Innovationen das einzige Mittel für wirtschaftliches Wachstum und einen dauerhaften Platz an der Spitze.

 

Unter diesen Voraussetzungen haben Innovationen nur eine Chance, wenn die Rahmenbedingungen sich nicht am internationalen Mittelmaß orientieren, sondern am Spitzenplatz.

 

Wissenschaft und Wirtschaft haben Erhebliches in der Biotechnologie in Deutschland geleistet und sind bereits in Vorleistung getreten. Innerhalb von zwei Jahrzehnten hat sich die deutsche Biotech-Industrie einen festen Platz in der internationalen Spitzengruppe erarbeitet. Nun muss der Staat nachziehen. Die Hightech-Strategie der Bundesregierung ist dabei ein sehr begrüßenswerter Anfang. Es ist richtig, dass die Bundesregierung dabei unter Einschluss aller Ressorts eine nationale Strategie mit dem Ziel entwickelt hat, Deutschland wieder an die Spitze der wichtigsten Zukunftsmärkte zu führen bzw. die vorhandenen Spitzenpositionen zu halten. Wir sind bereit, unseren Beitrag zur schnellen Umsetzung zu leisten.

 

Kontakt:

Dr. Ricardo Gent

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