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Koexistenz – das Miteinander verschiedener Anbauformen in der landwirtschaftlichen Praxis Stand: 10. Oktober 2003
Das Miteinander im Anbau gleicher Kulturpflanzenarten für verschiedene Märkte und Verwendungszwecke innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebes oder in einer Region ist keine neue Herausforderung. Die Beispiele Futtermais / Körnermais, Brotweizen / Futterweizen oder Braugerste / Futtergerste zeigen, dass unterschiedliche Verwendungsziele im Anbau ein und derselben Kulturart seit langem nebeneinander in einem Betrieb oder in einer Region realisiert werden. Je nach Verwendungszweck und Vermarktungsziel nutzt der Landwirt ein ganzes Bündel bewährter Maßnahmen aus der ”Guten Landwirtschaftlichen Praxis”, mit deren Hilfe er eine definierte Qualität für die jeweilige Produktgruppe erzielen kann. Dabei berücksichtigt er die Feldgröße, eine angemessene Fruchtfolge, die Vermeidung/Bekämpfung von Durchwuchs, das Führen von Schlagkarteien und anderes mehr. Für unterschiedliche Produktqualitäten und Vermarktungsziele gilt im Ackerbau seit jeher, dass geringfügig vorhandene, andere Merkmale toleriert werden müssen. Keine Sorten- oder Produkteigenschaft kann zu 100% garantiert werden. Die relative Vorzüglichkeit eines bestimmten Produktes bleibt dabei unverändert erhalten. Daher sind Schwellenwerte nicht absolut zu betrachten. Aber sie sind erforderlich, um bestimmten, biologisch/technischen Zwängen Rechnung zu tragen und damit biologisch/technisch definierte Produktstandards gewährleisten zu können. Sind Schwellenwerte einmal in praktikabler und wirtschaftlich angemessener Form für alle Produktionsrichtungen bestimmt, dann lässt sich mit den bewährten Methoden der ”Guten landwirtschaftlichen Praxis” auch die Koexistenz von gentechnisch veränderten, konventionellen und ökologischen Kulturen sicherstellen. Die EU-Kommission hat kürzlich Leitlinien zur Koexistenz veröffentlicht, die auf dem Grundsatz basieren, dass Landwirtschaft und Verbraucher zwischen konventionell, ökologisch oder mit Hilfe von gentechnisch veränderten Pflanzensorten erzeugten Lebens- bzw. Futtermitteln wählen können. Wahlfreiheit war damit ein hervorgehobenes Ziel der Kommission. Diese Leitlinien schlagen Maßnahmen zur Koexistenz verschiedener Anbauformen vor. Es erfolgte keine verbindliche Festlegung dieser Maßnahmen, um regionalen Gegebenheiten innerhalb der EU Rechnung zu tragen. Ziel der EU-Kommission ist es, keine der Anbauformen zu benachteiligen oder auszuschließen.
Unvermeidbare Spuren einer bestimmten Sorte in einer anderen Sorte sind keine Frage der Sicherheit für Gesundheit und Umwelt, denn besonders gentechnisch veränderte Sorten wurden vor der Genehmigung einer umfassende Sicherheitsbewertung unterzogen. Vielmehr handelt es sich um eine Vermarktungs-, und damit letztlich eine ökonomische Frage, wie EU-Kommissar Fischler zu Recht betont. Das betrifft gentechnisch veränderte Sorten genau so wie konventionelle Sorten. Wenn also die Sicherheit außer Frage steht, sollten sich die Lebensmittelverarbeitung, der Lebensmittelhandel und die Verbraucher im Sinne der Wahlfreiheit auch zwischen Erzeugnissen aus verschiedenen Herkünften/Produktionsweisen entscheiden können. Landwirte wissen aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung, wie sie unterschiedliche Märkte bedienen können und welche Maßnahmen dazu unter ihren spezifischen Anbaubedingungen erforderlich sind. Sie sollten anhand ihrer Expertise auch weiterhin für ihren Betrieb und ihre Produktionsbedingungen entscheiden können, welche Pflanzensorten sie anbauen und wie sie diese anbauen müssen. Dabei stehen ihnen behördliche Beratungsdienste und die der Unternehmen zur Seite.
Neue Version eines alten Sachverhalts Die Maßnahmen zur Koexistenz betreffen nicht nur den landwirtschaftlichen Betrieb sondern umfassen auch die nachgelagerten Bereiche wie die Ernte, die Lagerung, den Transport und die Weiterverarbeitung. In allen diesen Bereichen kann es zu unvermeidbaren Spuren von anderen Herkünften kommen. Schwellenwerte für die Einhaltung bestimmter Produktqualitäten sind seit langem herkömmliche Praxis. (Alles andere wäre unrealistisch, denn oftmals wird das Erntegut verschiedener Sorten, die von verschiedenen Landwirten geliefert werden, bereits vor der Verarbeitung bei Transport oder Lagerung gemischt).
Eine hohe Qualität bestimmter Ernteprodukte kann durch bewährte Anbaumaßnahmen erreicht werden. Für alle Kulturpflanzen gibt es bereits etablierte und bewährte Maßnahmen für den Anbau, die Pflege, die Ernte, die Reinigung des Erntegutes, den Transport usw. Dabei muss die Balance gehalten werden zwischen der gewünschten Qualität und den Kosten, die zur Erreichung dieses Ziels entstehen. Würde man über die in der Praxis etablierten und bewährten Qualitäten hinausgehen, so würde dies einen signifikanten Effekt auf die Kosten der Produktion und für die Preise der Lebensmittel haben, ohne einen zusätzlichen Nutzen für den Verbraucher zu liefern oder gar im Sinne einer einzigen, bestimmten Eigenschaft absolut ”reine” Produkte zur Verfügung stellen zu können. Dies gilt für Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Pflanzen bzw. konventionell oder ökologisch angebauten Pflanzen gleichermaßen.
Wahlfreiheit braucht Koexistenz – und keine Beschränkung Unerreichbare Standards zu setzen, blendet die biologischen und technischen Gegebenheiten der landwirtschaftlichen Produktion aus. Ein Null-Prozent-Schwellenwert ist ebenso wie eine 100%ige Produktreinheit unerreichbar. Das gilt für alle Herstellungsverfahren gleichermaßen. Ein Schwellenwert für gentechnisch veränderte Pflanzen, der bei der Nachweisgrenze von 0,1% liegt, würde eine Diskriminierung dieser Rohstoffe bedeuten. Dies würde Landwirten verwehren, qualitativ hochwertige Lebens- und Futtermittel auch aus gentechnisch veränderten Pflanzen erzeugen zu können. Europäische Landwirte würden einen Wettbewerbsnachteil am Weltmarkt erleiden, wenn sie die Chance, sich bewusst für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen entscheiden zu können genommen würde. Auch die Nachhaltigkeit des ländlichen Wirtschaftsraumes würde durch diese Wettbewerbsnachteile in Mitleidenschaft gezogen. Um keine Produktgruppe zu diskriminieren, müssten außerdem gleiche Schwellenwerte auch bei Einträgen in konventionelle bzw. gentechnisch veränderte Produkte gelten.
Einträge realistisch betrachten – Beispiel Mais Abgesehen von Spanien, baut bisher kein anderes EU-Mitgliedsland gentechnisch veränderte Pflanzen in großem Maßstab kommerziell an, wobei viele EU-Länder eine große Anzahl an Freilandversuchen oder Versuchen zum Monitoring durchgeführt haben. Die Koexistenz wird darüber entscheiden, wie die zukünftigen Anbauentwicklungen in Europa aussehen werden und unter welchen verschiedenen Anbausystemen die Landwirte zukünftig wählen können.
Zu den praktischen Aspekten der Koexistenz Allein Mais wird kurzfristig in Deutschland und Europa aus gentechnisch veränderten Pflanzensorten für den großflächigen Anbau zur Verfügung stehen. Mais kann keine andere Kulturpflanzenart bestäuben. Eine Bestäubung von Mais durch Mais kann nur stattfinden, wenn die Felder sehr nahe beieinander liegen, die Pflanzen zur gleichen Zeit blühen und die Maispflanze, die den Pollen empfängt, nicht bereits befruchtet ist. Diese Gegebenheiten stellen bereits Möglichkeiten dar, um ein entsprechendes, nachbarschaftliches Nebeneinander im Maisanbau unter Verwendung bzw. Nicht-Verwendung von transgenem Mais erfolgreich zu gestalten. Der gute nachbarschaftliche Austausch zwischen Landwirten, ergänzt durch praktische Maßnahmen der guten fachlichen Praxis, kann eine Koexistenz, auch ohne gesetzlich fixierte Mindestabstände problemlos ermöglichen. Gestaltung einer vernünftigen Fruchtfolge und ein planvolles Flächen-Management sind Ansatzpunkte, die zur Gestaltung eines harmonisierten Nebeneinanders herangezogen werden können. Zudem bleiben praktikable und wirtschaftliche Schwellenwerte Voraussetzung dafür, dass alle Produktionsverfahren gleichberechtigt nebeneinander bestehen können. Das Joint Research Center (JRC) der Europäischen Kommission hat diese Aspekte in Modellen untersucht. Auf einer bestimmten Anbaufläche wurde jeweils ein Anteil von 10% bzw. 50% gentechnisch veränderte Pflanzen vorgegeben. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass realistische Schwellenwerte eingehalten werden können, wenn Maßnahmen der bestehenden ‚Guten Fachlichen Praxis‘ konsequent angewendet werden. Koexistenz ist also machbar, ohne zusätzliche verbindliche nationale oder EU-Regelungen.
Nebeneinander und Miteinander verschiedener Anbauformen Das Neben– und Miteinander verschiedener Anbausysteme, Kulturpflanzen und -sorten besteht seit den Anfängen der Landwirtschaft. Landwirte erreichen das Nebeneinander verschiedener Anbauverfahren und Kulturpflanzen auf verschiedenen Wegen: z.B. sie vermeiden Abdrift, indem sie bei niedrigen Windgeschwindigkeiten Pflanzenschutzmittel ausbringen; sie stoppen die Ausbreitung der Kraut- und Knollenfäule der Kartoffel im eigenen Betrieb und in den Nachbarbetrieb, indem sie Fungizide zur Bekämpfung des Krankheitserregers rechtzeitig einsetzen; sie vereinbaren Abstände oder viele andere Maßnahmen, um die gewünschte Produktqualität sicherzustellen. Es ist weder vernünftig noch fair, die Verantwortung für das Erreichen einer bestimmten Produktqualität in einem Betrieb ausschließlich auf die Schultern des Nachbarbetriebs zu legen. Verantwortung und Interesse für die eigene Produktqualität liegen immer bei beiden Betriebsleitern. Der amtliche Dienst und die Unternehmen stehen den Betriebsleitern dabei beratend zur Seite. Wenn die bewährten Prinzipien eingesetzt werden – dazu gehört auch vorausschauendes Handeln und gute Nachbarschaft – dann können diejenigen Landwirte, die keine GVOs anbauen, ihre Kulturpflanzen auch im Nebeneinander und Miteinander mit GVO Pflanzen anbauen.
Nachhaltige Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Kulturpflanzen Die Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzensorten in bestehenden Anbausystemen verändert die aktuelle Situation nicht grundlegend. Wenn gentechnisch veränderte Pflanzen ein fester Bestandteil der kommerziellen Landwirtschaft in immer mehr EU-Ländern werden, können zwar Spuren der gentechnischen Veränderung im Erntegut anderer Pflanzensorten nachgewiesen werden. Ebenso werden Spuren von GV-freien Pflanzensorten in GV-Sorten nachweisbar sein. Dies ist aber eine biologisch-technische, landwirtschaftliche Normalität. Gentechnisch veränderte Pflanzen, die nachweislich sicher sind für Mensch, Tier und Umwelt, verhalten sich erwiesenermaßen nicht anders als konventionelle Pflanzen. Koexistenz zwischen unterschiedlichen Anbausystemen ist möglich - so wie es immer schon war - wenn anerkannt wird, dass unter natürlichen Bedingungen eine absolute Freiheit von Einträgen jedweder Art trotz aller Sorgfalt nicht zu garantieren ist und dem durch die Etablierung praktikabler Schwellenwerte - insbesondere auch für Saatgut Rechnung getragen wird.
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