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Willkommen bei der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) |
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| Umfassende Überarbeitung des Gentechnikgesetzes in 2007 |
Im Koalitionsvertrag wurde angekündigt, die Regelungen zur Gentechnik so auszugestalten, "dass sie Forschung und Anwendung in Deutschland befördern". Hierzu halten es die Koalitionspartner für unverzichtbar, "gesetzliche Definitionen (insbesondere Freisetzung, Inverkehrbringen) zu präzisieren". Die Biotechnologie-Wirtschaft begrüßt ausdrücklich das im Koalitionsvertrag erkennbare Vorhaben der Bundesregierung.
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| Wirtschaft lehnt Ausgleichsfonds ab |
| Verfassungsmäßigkeit eines Ausgleichsfonds |
Der im Koalitionsvertrag formulierte Vorschlag eines Haftungsfonds wird zur Zeit von Wirtschaft und Politik kontrovers diskutiert. Während einige Vertreter der Politik betonen, diese Lösung der Haftungsfrage würde Ruhe und Vertrauen in die Diskussion um die Nutzung der grünen Gentechnik bringen, lehnt die Wirtschaft einen Haftungsfonds ab. Entspricht die zwangsweise Heranziehung von Saatgutproduzenten (neben den Landwirten) zur Finanzierung des Fonds den verfassungsrechtlichen Anforderungen?
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| Moderne Landwirtschaft und Grüne Gentechnik - Zehn Standpunkte |
| Grüne Gentechnik steht für Innovationen und Fortschrittssicherung |
Die Gentechnik entwickelt sich zum wichtigsten Innovationsmotor in der Pflanzenzüchtung. Herkömmliche Methoden bei der Züchtung von Kulturpflanzen stoßen mittlerweile an ihre Grenzen – der Fortschritt hat sich in den letzten Jahrzehnten verlangsamt. Demgegenüber bietet die Grüne Gentechnik auf lange Sicht große Potenziale wie krankheits- und schädlingsresistente Pflanzen, gesündere pflanzliche Inhaltsstoffe oder maßgeschneiderte nachwachsende Rohstoffe.
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| Koexistenz – das Miteinander verschiedener Anbauformen in der Landwirtschaft |
Die EU-Kommission hat im vergangenen Jahr Leitlinien für die Koexistenz verschiedener Landwirtschaftsformen mit und ohne Gentechnik veröffentlicht. Ziel ist, keine der landwirtschaftlichen Anbauformen zu benachteiligen oder auszuschließen. Verbraucher und Landwirtschaft sollen die freie Wahl zwischen konventionell, ökologisch oder mit Hilfe von gentechnisch veränderten Pflanzensorten erzeugten Lebens- und Futtermittel haben. Es erfolgte keine verbindliche Festlegung dieser Maßnahmen, um den regionalen Gegebenheiten innerhalb der EU Rechnung zu tragen.
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| Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über das Monitoring |
Die Verpflichtung zur Beobachtung ergibt sich aus der Richtlinie 2001/18/EG, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der insoweit relevante Annex VII der o.g. Richtlinie wurde durch Leitlinien (Entscheidung des Rates 2002/811/EG vom 3. Oktober 2002) spezifiziert. Die national zu treffenden Regelungen dürfen nicht über die Vorgaben der Richtlinie 2001/18/EG hinausgehen. Weiterführende Regelungen bzw. Spezifizierungen müssen EU-weit abgestimmt werden. Dazu ist anzuraten, die von der EFSA empfohlenen Maßstäbe für den Beobachtungsplan zu berücksichtigen (siehe dazu: Guidance Document for the Risk Assessment of GM Plants and Derived Food and Feed). EFSA plant zudem ein weiteres Guidance Document zur Ausgestaltung der Allgemeinen Beobachtung, welches innerhalb der nächsten 6 Monate erwartet wird und ebenfalls abgewartet werden sollte. Somit ist der Zeitpunkt für die Regelungen dieser Verordnung zumindest in wesentlichen Bereichen verfrüht.
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| Biotechnologie - Erwartungen an eine neue Bundesregierung |
| Rechtliche Rahmenbedingungen grundlegend überarbeiten |
Die Wirtschaft fordert die Bundesregierung auf, die Entwicklung und den praktischen Einsatz der Biotechnologie und insbesondere auch der Pflanzenbiotechnologie in Deutschland zu unterstützen und durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu fördern.
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