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Gentechnikgesetz
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Ein Gesetz geht seinen Weg
Am 04. April 2008 wurde das Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Chronologie eines langwierigen Verfahrens.
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Wirtschaft lehnt Ausgleichsfonds ab
Verfassungsmäßigkeit eines Ausgleichsfonds
Der im Koalitionsvertrag formulierte Vorschlag eines Haftungsfonds wird zur Zeit von Wirtschaft und Politik kontrovers diskutiert. Während einige Vertreter der Politik betonen, diese Lösung der Haftungsfrage würde Ruhe und Vertrauen in die Diskussion um die Nutzung der grünen Gentechnik bringen, lehnt die Wirtschaft einen Haftungsfonds ab. Entspricht die zwangsweise Heranziehung von Saatgutproduzenten (neben den Landwirten) zur Finanzierung des Fonds den verfassungsrechtlichen Anforderungen?
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Moderne Landwirtschaft und Grüne Gentechnik - Zehn Standpunkte
Grüne Gentechnik steht für Innovationen und Fortschrittssicherung
Die Gentechnik entwickelt sich zum wichtigsten Innovationsmotor in der Pflanzenzüchtung. Herkömmliche Methoden bei der Züchtung von Kulturpflanzen stoßen mittlerweile an ihre Grenzen – der Fortschritt hat sich in den letzten Jahrzehnten verlangsamt. Demgegenüber bietet die Grüne Gentechnik auf lange Sicht große Potenziale wie krankheits- und schädlingsresistente Pflanzen, gesündere pflanzliche Inhaltsstoffe oder maßgeschneiderte nachwachsende Rohstoffe.
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Koexistenz – das Miteinander verschiedener Anbauformen in der Landwirtschaft
Die EU-Kommission hat im vergangenen Jahr Leitlinien für die Koexistenz verschiedener Landwirtschaftsformen mit und ohne Gentechnik veröffentlicht. Ziel ist, keine der landwirtschaftlichen Anbauformen zu benachteiligen oder auszuschließen. Verbraucher und Landwirtschaft sollen die freie Wahl zwischen konventionell, ökologisch oder mit Hilfe von gentechnisch veränderten Pflanzensorten erzeugten Lebens- und Futtermittel haben. Es erfolgte keine verbindliche Festlegung dieser Maßnahmen, um den regionalen Gegebenheiten innerhalb der EU Rechnung zu tragen.

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Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über das Monitoring
Die Verpflichtung zur Beobachtung ergibt sich aus der Richtlinie 2001/18/EG, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der insoweit relevante Annex VII der o.g. Richtlinie wurde durch Leitlinien (Entscheidung des Rates 2002/811/EG vom 3. Oktober 2002) spezifiziert. Die national zu treffenden Regelungen dürfen nicht über die Vorgaben der Richtlinie 2001/18/EG hinausgehen. Weiterführende Regelungen bzw. Spezifizierungen müssen EU-weit abgestimmt werden. Dazu ist anzuraten, die von der EFSA empfohlenen Maßstäbe für den Beobachtungsplan zu berücksichtigen (siehe dazu: Guidance Document for the Risk Assessment of GM Plants and Derived Food and Feed). EFSA plant zudem ein weiteres Guidance Document zur Ausgestaltung der Allgemeinen Beobachtung, welches innerhalb der nächsten 6 Monate erwartet wird und ebenfalls abgewartet werden sollte. Somit ist der Zeitpunkt für die Regelungen dieser Verordnung zumindest in wesentlichen Bereichen verfrüht.

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Dokumente   sortieren nach Titel 
 Datum 
  Koexistenz- das Miteinander verschiedener Anbauformen in der landwirtschaftlichen Praxis 10.10.2003
  Moderne Landwirtschaft und Grüne Gentechnik - Zehn Standpunkte 08.07.2005
  Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Ausgleichsfonds für Nutzungsbeeinträchtigungen gemäß §§ 36a GenTG, 906 BGB 08.08.2005
  Stellungnahme der DIB zur Beschlussdrucksache des Bundesrates 535/07(B) zum Entwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes (GenTG-E) 28.09.2007
  Stellungnahme der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie zum Enwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes (GenTG-E) 20.11.2007
 
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