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Patente
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Die Biopatent-Richtlinie – worum geht es eigentlich?

Die EU-Richtlinie, und damit auch das deutsche
Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie in
deutsches Recht, schafft kein neues Patentrecht
für biotechnologische Erfindungen.
Biotechnologische Patente – und damit auch
Patente auf menschliche Gensequenzen – sind
bereits lange vor Inkrafttreten der
Biopatentrichtlinie erteilt worden. Ziel der
Richtlinie ist die gemeinschaftsweite
Harmonisierung der Regelungen für die
Patentierung von Erfindungen auf dem Gebiet
der belebten Natur.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht
eine wortlautnahe Umsetzung der Richtlinie in
das deutsche Recht vor. Entsprechend den
Vorgaben der Richtlinie enthält der
Gesetzesentwurf zu ihrer Umsetzung klare
Vorschriften zur Patentierung von Erfindungen
auf der Basis biologischen Materials. Es wird
klargestellt, dass auf biotechnologische
Erfindungen – unter Berücksichtigung der
Bestimmungen der Richtlinie – grundsätzlich
klassisches Patentrecht anwendbar ist.
Dabei wird die nicht patentierbare bloße
Entdeckung von der schutzfähigen Erfindung
abgegrenzt. Gleichzeitig werden ethische
Grenzen für die Patentierung biotechnologischer
Erfindungen festgelegt: Erfindungen, deren
gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche
Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde,
sind von der Patentierbarkeit ausgenommen.
Hierunter fallen z.B.
Verfahren zum Klonen von Menschen oder zur
Veränderung der Keimbahn des Menschen.

Gemeinsame Erklärung zum Patentschutz von Gensequenzen

Vertreter von Wissenschaft und industrieller For-schung kamen bei einem Expertengespräch am 27. Januar 2003 in Frankfurt/Main zu dem Ergebnis, dass bei einer 1:1-Umsetzung der EG-Biopatentrichtlinie (98/44/EG) in deutsches Recht keine Nachteile für die Forschung zu erwarten sind. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung aus der vergangenen Legislatur- periode wird ausdrücklich als geeignete Umsetzung begrüßt. Die Vertreter der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB), des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), des Bundes-verbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), und des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) haben sich auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt, der auch Anmerkungen zur geltenden Rechtspraxis beinhaltet.

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Patentverwertung bei Kooperationen von Wirtschaft und Wissenschaft

Die Verwertung von Erfindungen an Hochschulen
wurde durch eine Änderung des § 42
Arbeitnehmererfindungsgesetzes (ArbEG) neu
geregelt. Mit einem Positionspapier wollen der
VCI und die Deutsche Industrievereinigung
Biotechnologie (DIB) dazu beitragen, dass die
gute Zusammenarbeit von Wissenschaft und
Chemie- und Pharmaunternehmen
reibungsfrei fortgesetzt werden kann.

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Argumente für einen starken Bio-Patentschutz in Deutschland

Gerade Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen sind auf eine zügige und
uneingeschränkte Umsetzung der Biopatent-Richtlinie angewiesen. Starke Patente mit einem
umfassenden Stoffschutz sind hierbei von zentraler Bedeutung. Rechtssicherheit ist die
wichtigste Voraussetzung für jede Form von Investitionen. Patente sichern dem Erfinder das
Ergebnis seiner Arbeit und sind Grundlage für Innovationen und wirtschaftlichen Erfolg.

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 Datum 
  Beitrag zur Umsetzung des Absatz 15 der Biokonversitätskonvetion (CBD) „Access & Benefit Sharing“: 17.12.2007
  Patentverwertung bei Kooperationen Wirtschaft/Wissenschaft 15.03.2007
  Fragen und Antworten zu Patenten in der Biotechnologie 09.06.2004
  Gemeinsame Erklärung zum Patentschutz von Gensequenzen 31.03.2003
 
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